Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab
4. Mai 2020 gültigen Fassung, dürfen Spielplätze (nicht Bolzplätze!) ab dem
6. Mai 2020 unter Auflagen, wieder geöffnet werden:
- Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
- Die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz ist auf maximal ein Kind pro 10 qm Gesamtfläche begrenzt. Erwachsene Begleitpersonen werden nicht in die maximale Belegungszahl eingerechnet.
Bitte beachten Sie die Höchstzahl, welche vor Ort ausgeschildert ist.
- Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden.