Wir begrüßen den Einsatz regenerativer Energien bei der Energieversorgung unserer Gebäude sowie die Interessen unserer Mieter, einen eigenen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Sie möchten eine Balkon-PV-Anlage installieren? Gerne prüfen wir Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Anfrage Folgendes mit:
- Angaben zum Aufstellort
(Art und Lage der Befestigung / Montage der Anlage) - Ausmaße der PV-Module (Maße und Gewicht)
- Einzuspeisende Strommenge
Voraussetzungen für die Anbringung einer Balkon-PV-Anlage:
- Pro Wohneinheit darf nur eine Anlage eingebaut werden.
- Die Leistungsgrenze des Wechselrichters liegt bei 800 Watt. Je Wohnungsanschluss dürfen Module mit maximal 2.000 Watt installiert werden.
- Die Anlage muss korrekt im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
- Die Anlage muss durch einen registrierten Fachinstallateur installiert werden, der nach VDE-Vorgaben
- den vorhandenen Stromkreis prüft,
- die vorhandene Absicherung prüft,
- die Einspeisesteckdose installiert. - Vor der Inbetriebnahme muss nach aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen kein geeichter Zweirichtungszähler eingebaut werden. Übergangsweise werden auch die alten rückwärtsdrehenden Ferraris-Zähler bis zur Installation eines Zweirichtungszählers durch den Messstellenbetreiber geduldet.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen ausschließlich Anlagen installiert werden, die sich bei Netzausfall abschalten.
- Vor der Montage der Anlage ist die Tragfähigkeit und Standsicherheit sicherzustellen.
Die Anlage muss gegen Absturz, starke Winde und Sturm sicher befestigt werden. Durch den Einbau (z. B. Bohrungen im Mauerwerk oder den Balkonelementen) darf das Gebäude nicht beschädigt werden. Die sichere Befestigung muss durch einen Fachhandwerker vorgenommen werden. - Es ist dafür Sorge zu tragen, dass von der Anlage keine störende Blendwirkung oder Verschattung ausgeht.
- Die Anlage darf die Nutzung des Balkons als 2. Rettungsweg nicht beeinträchtigen.
Kosten / Haftung:
- Die Kosten für die Balkon-PV-Anlage, Elektro-Überprüfung und die Nachrüstung einer geeigneten Einspeisesteckdose sind vom Mieter zu tragen.
- Der Mieter haftet für sämtliche Kosten und eventuelle Schäden am Gebäude oder an Personen im Zusammenhang mit der PV-Anlage. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist durch den Mieter nachzuweisen.
- Die Kosten für notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Wartung sind vom Mieter zu tragen.
Unterlagen / Nachweise für die EWB:
- Fachunternehmererklärung der Elektrofachfirma über die ausgeführten Arbeiten nach der Installation
- Anmeldebescheinigung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Erklärung bzw. Nachweis über Haftpflichtversicherung
- Wenn der Betrieb der Anlage ganz oder teilweise eingestellt wird, ist der Vermieter und Netzbetreiber unverzüglich zu informieren.
- Bei Auszug ist die Anlage auf eigene Kosten zurück zu bauen.
Stand: 02.07.2024