Wir begrüßen den Einsatz regenerativer Energien bei der Energieversorgung unserer Gebäude sowie die Interessen unserer Mieter, einen eigenen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Sie möchten eine Balkon-PV-Anlage installieren? Gerne prüfen wir Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Anfrage Folgendes mit:
- Angaben zum Aufstellort
(Art und Lage der Befestigung / Montage der Anlage) - Ausmaße der PV-Module (Maße und Gewicht)
- Einzuspeisende Strommenge
Voraussetzungen für die Anbringung einer Balkon-PV-Anlage:
- Pro Wohneinheit darf nur eine Anlage eingebaut werden. Die gesamte Anschlussleistung darf 600 Watt nicht überschreiten.
- Die Anlage muss korrekt angemeldet werden.
Dazu gehört die Anmeldung beim Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister. - Die Anlage muss durch einen registrieren Fachinstallateur installiert werden, der nach VDE-Vorgaben
- den vorhandenen Stromkreis prüft,
- die vorhandene Absicherung prüft,
- die Einspeisesteckdose installiert,
- den geforderten Zweirichtungszähler installiert. - Aus Sicherheitsgründen dürfen ausschließlich Anlagen installiert werden, die sich bei Netzausfall abschalten.
- Vor der Montage der Anlage ist die Tragfähigkeit und Standsicherheit sicherzustellen.
Die Anlage muss gegen Absturz, starke Winde und Sturm sicher befestigt werden. Durch den Einbau (z. B. Bohrungen im Mauerwerk oder den Balkonelementen) darf das Gebäude nicht beschädigt werden. Die sichere Befestigung muss durch einen Fachhandwerker vorgenommen werden. - Es ist dafür Sorge zu tragen, dass von der Anlage keine störende Blendwirkung oder Verschattung ausgeht.
- Die Anlage darf die Nutzung des Balkons als 2. Rettungsweg nicht beeinträchtigen.
Kosten / Haftung:
- Die Kosten für die Balkon-PV-Anlage, Elektro-Überprüfung und die Nachrüstung einer geeigneten Einspeisesteckdose sind vom Mieter zu tragen.
- Der Mieter haftet für sämtliche Kosten und eventuelle Schäden am Gebäude oder an Personen im Zusammenhang mit der PV-Anlage. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist durch den Mieter nachzuweisen.
- Die Kosten für notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Wartung sind vom Mieter zu tragen.
Unterlagen / Nachweise für die EWB:
- Fachunternehmererklärung der Elektrofachfirma über die ausgeführten Arbeiten nach der Installation
- Anmeldebescheinigung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Anmeldebescheinigung beim zuständigen Netzbetreiber
- Erklärung bzw. Nachweis über Haftpflichtversicherung
- Wenn der Betrieb der Anlage ganz oder teilweise eingestellt wird, ist der Vermieter und Netzbetreiber unverzüglich zu informieren.
- Bei Auszug ist die Anlage auf eigene Kosten zurück zu bauen.
Stand: 01.05.2023