Informationen zur Dezember-Soforthilfe:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
Stadtwerke Esslingen:
Die Bundesregierung hat das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet.
Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.
Wärme: | Im Dezember 2022 erhält der Vermieter eine einmalige pauschale Zahlung. Diese Zahlung berechnet sich anhand des gezahlten Abschlages im September 2022 zzgl. 20 %. |
Gas: | Im Dezember 2022 ist kein Abschlag zu leisten. In der Jahresendabrechnung wird der tatsächliche Entlastungsbetrag festgestellt. |
Die endgültige Entlastung geben wir mit der Heizkostenabrechnung für die Abrechnungsperiode 2022 an Sie weiter. Der Betrag wird in der Abrechnung gesondert ausgewiesen, die Sie im Jahr 2023 erhalten.
Die Informationen der Stadtwerke Esslingen zur Soforthilfe können Sie unter folgendem Link abrufen:
Wie Sie im Einzelnen vorgehen können, entnehmen Sie bitte den Informationen für Mieterinnen und Mieter zum Dezemberabschlag für Gas und Wärme, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereitstellt:
Sofern Sie in den beiden Sonderfällen nichts unternehmen, werden die Beträge im Rahmen der Heizkostenabrechnung in jedem Fall zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
In beiden Fällen raten wir Ihnen dringend davon ab, die anteilige Vorauszahlung zurück zu holen. Lassen Sie den Abschlag wie gehabt. Dieser wird dann bei der Jahresabrechnung 2022 berücksichtigt. Hierdurch kann sich der Nachzahlungsbetrag reduzieren. Ein Nachteil entsteht Ihnen hierdurch nicht.
Sofern Sie Transferleistungen beziehen, sollten Sie vor einer Reduzierung der Vorauszahlung mit Ihrem zuständigen Amt Rücksprache halten.
Stand: 12.01.2023