Die Bundesregierung möchte mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten.
Strom | Für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs wird der Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. |
Gas | Für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs wird der Preis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. |
Wärme (Nah-/Fernwärme) | Für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs wird der Preis auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. |
Sie als Mieterin und Mieter sind häufig nicht direkt Kunde beim Gas- oder Wärmeversorger. Die Entlastung des Versorgers erhalten dann wir als Vermieter und geben diese an Sie als Mieterin und Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weiter.
Strom | Der Strompreis ist 2023 gestiegen. Durch die Preissteigerung werden sich die Stromkosten trotz der Strompreisbremse erhöhen. |
Gas | Der Gaspreis des EWB-Rahmenvertrages hat sich nicht erhöht und liegt unter dem gedeckeltem Gaspreis. Die Erdgas-Wärme-Preisbremse wirkt sich daher nicht auf die Kosten aus. |
Wärme (Nah-/Fernwärme) | Die Preise für Wärme sind 2022/2023 gestiegen. Durch die Preisentwicklung werden sich die Kosten trotz der Erdgas-Wärme-Preisbremse erhöhen. |
Stand: 26.06.2023