Die Bundesregierung möchte mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten.
Sie als Mieterin und Mieter sind häufig nicht direkt Kunde beim Gas- oder Wärmeversorger. Die Entlastung des Versorgers erhalten dann wir als Vermieter und geben diese an Sie als Mieterin und Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weiter. Sobald der Entlastungsbetrag für Ihre Liegenschaft bekannt ist, werden wir Sie detailliert informieren.
Stand: 17.01.2023