Rauchen
Im Treppenhaus, auf Dachböden, in Kellerräumen und auf Spielplätzen ist das Rauchen untersagt. Auf Balkonen und Terrassen darf – wie in der Wohnung selbst – geraucht werden. Wenn Sie in der Wohnung rauchen, lüften Sie regelmäßig. Fragen Sie Ihre Nachbarn, ob Sie das Qualmen stört.
Verschmutzung der Gemeinschaftsflächen
Der „normale“ Straßenschmutz, der über die Schuhe in das Haus gelangt, wird über die turnusmäßige Reinigung der Gemeinschaftsflächen entfernt. Verschüttete Getränke oder heruntergefallene Verpackungen sind jedoch vom Verursacher zu beseitigen.
Grillen auf den Balkonen und Gemeinschaftsflächen
Auf Balkonen und Terrassen dürfen aus Gründen des Brandschutzes nur Elektrogrills benutzt werden. Und nehmen Sie Rücksicht: Kündigen Sie an, wenn Sie einen Grillabend planen. Laden Sie Ihre Nachbarn bei Gelegenheit doch gleich ein.