Genehmigungspflicht
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Sie in Ihrer Wohnung Haustiere halten. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie Ihren Vermieter – also uns – über die Haltung von größeren Haustieren (wie Katzen oder Hunde) informieren müssen. Sollten wiederholt Probleme durch Lärm, Gerüche oder Ähnliches auftreten, kann dies ein Kündigungsgrund sein.