Grundsätzliche Ruhezeiten
Zwischen 22 und 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr ist Ruhezeit. In dieser Zeit sollten keine lauten Geräte in Betrieb genommen werden, Musik und Fernseher sollten für Ihre Nachbarn nicht zu hören sein. Diese Regeln gelten auch an Sonn- und Feiertagen.
Laute Tätigkeiten wie Musizieren, Klopfen, Hämmern und Ähnliches sind außerhalb der Ruhezeiten und bis 20 Uhr erlaubt.
Das Lärmen nicht übertreiben
Wenn Kinder spielen, wird es leicht einmal etwas lauter. Gerade lautere Spielformen sollten daher nicht während der Ruhezeiten stattfinden.
Kinder brauchen Freiräume
Wenn Kinder spielen, geht es manchmal wild zu. Und wir wollen Kindern nicht die Freude am Spielen verderben – auch nicht in den Ruhezeiten. Kinderlärm gilt grundsätzlich nicht als Lärmbelästigung. Eltern sollten ihren Kindern daher für die Ruhezeiten Spiele vorschlagen, die wenig Krach machen. Außerdem können Hausschuhe mit weichen Sohlen die Stampfgeräusche dämpfen.
Was tun bei Regelverstößen?
Wenn Sie der Party-Lärm oder das Hämmern am späten Abend beim Einzug Ihres Nachbarn zur Verzweiflung bringt: Klingeln Sie, und bitten Sie freundlich um etwas mehr Ruhe. Falls der Lärm noch erträglich ist, spricht auch nichts dagegen, einfach mal ein Auge zuzudrücken.
Häufen sich die Lärmbelästigungen, dann sprechen Sie das offen an. Bedenken Sie dabei: Niemand lärmt, um Sie zu schikanieren. Entsprechend freundlich und sachlich sollten Sie Ihre Bitte um mehr Ruhe vorbringen. Nennen Sie konkrete Beispiele für Ruhestörungen, erläutern Sie kurz und knapp, warum Sie das stört.