Grundsätzliche Ruhezeiten
Zwischen 22 und 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr ist Ruhezeit. In dieser Zeit sollten keine lauten Geräte in Betrieb genommen werden, Musik und Fernseher sollten für Ihre Nachbarn nicht zu hören sein. Diese Regeln gelten auch an Sonn- und Feiertagen.
Laute Tätigkeiten wie Musizieren, Klopfen, Hämmern und Ähnliches sind außerhalb der Ruhezeiten und bis 20 Uhr erlaubt.
Kinder brauchen Freiräume
Wenn Kinder spielen, geht es manchmal wild zu. Und wir wollen Kindern nicht die Freude am Spielen verderben – auch nicht in den Ruhezeiten. Kinderlärm gilt grundsätzlich nicht als Lärmbelästigung. Eltern sollten ihren Kindern daher für die Ruhezeiten Spiele vorschlagen, die wenig Krach machen. Außerdem können Hausschuhe mit weichen Sohlen die Stampfgeräusche dämpfen.