Tier und Mensch
Genehmigungspflicht
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Sie in Ihrer Wohnung Haustiere halten. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie Ihren Vermieter – also uns – über die Haltung von größeren Haustieren (wie Katzen oder Hunde) informieren müssen. Sollten wiederholt Probleme durch Lärm, Gerüche oder Ähnliches auftreten, kann dies ein Kündigungsgrund sein.
Nehmen Sie Rücksicht – leinen Sie Ihre Lieblinge an!
Manche Menschen haben Angst vor bestimmten Tieren. Nehmen Sie daher bitte stehts Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Dazu gehört, dass Sie Hunde in unseren Gebäuden und auch auf den Grundstücken stets anleinen!
Hinterlassenschaften beseitigen
Es lässt sich manchmal nicht vermeiden, dass ein Tier sich sein stilles Örtchen auf den Gemeinschaftsflächen sucht. Doch wer mit seinem Hund regelmäßig Gassi geht, hat gute Chancen, dass dieser nicht gleich das erstbeste Blumenbeet aufsucht. Und falls es doch einmal vorkommt: Beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners umgehend und vollständig. Aus hygienischen Gründen halten Sie Ihr Tier unbedingt von Spielplätzen und Sandkisten fern.