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Mieterzeitung 1-2014

Rauchmelder sind spätestens ab 2015 in allen Wohnräumen Pflicht! Die kleinen Helfer können Leben retten. Die EWB baut im Jahr 2014 in alle ihre über 3.000 Wohnungen Rauchmelder ein. Die Rauchmelder werden im Flur und allen Wohnräumen an die Decke geschraubt. Den Kauf und die Montage der Rauch- melder bezahlt die EWB. Die jährliche Wartung (ca. 2 Euro pro Rauchmelder im Jahr) wird auf die Nebenkosten umgelegt. Die Montage der Rauchmelder wird mit einem Aushang rechtzeitig angekündigt. Mit der Montage und Wartung ist die Firma SIDUR beauftragt. Die Rauchmelder werden mit einer fest eingebau- ten Batterie betrieben, die auf eine Dauer von circa zehn Jahren ausgelegt ist. Achtung: Bitte bei Renovierungsarbeiten wie Tapezieren, Streichen oder Schleifen die Rauchmelder aus der Halterung entfernen (siehe Gebrauchsanweisung), da diese auch auf Staubwolken reagieren. Nicht vergessen, die Rauchmelder nach der Renovierung wieder zu montieren!  01|2014 |aktuell 2 Neuer Mietspiegel für Esslingen liegt vor Wie hoch darf die Miete sein? Diese Frage stellen sich viele Mieter vor allem in jüngster Zeit, da bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird. Ein wichtiges Instrument zur Orientierung ist der Mietspiegel, der nun für Esslingen neu erschienen ist. Ein Mietspiegel liefert wichtige Vergleichsdaten für Mieten von nicht preisgebundenem Wohnraum. Dazu werden Daten zur Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung er- fasst. Zusammen mit den Mietzahlen der zurückliegenden vier Jahre wird daraus die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt. Für preisgebundenen Wohnraum sieht die Satzung der Stadt Esslingen zur Begrenzung der Miethöhe nach dem Landes- wohnraumförderungsgesetz einen Abschlag von 15 % auf die ortsübliche Vergleichsmiete vor. Der neue Mietspiegel für Esslingen basiert auf einer repräsen- tativen Datenerhebung, die nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wurde. Daran beteiligt waren der Mieterbund Esslingen Stadt und Kreis e. V., der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göp- pingen e. V., Haus und Grund e. V. die Baugenossenschaft Ess- lingen eG., und die EWB unter Koordination der Stadt Esslingen. Diese Beteiligten haben im Arbeitskreis Mietspiegel die Erstel- lung des Mietspiegels begleitet. Die Interessenvertreter der Mieter und Vermieter haben den Mietspiegel als qualifiziert im Sinne des Bürgerlichen Gesetz- buches anerkannt. Für Meike Kriegeskorte, Leitung Objektma- nagement, ist der Mietspiegel entscheidend: „Bei jeder Ver- mietung wird die Miete individuell für die jeweilige Wohnung nach den Mietspiegelkriterien errechnet. Der Mietspiegel stellt zwar keine Preisempfehlung dar, denn niedrigere Preise sind durchaus möglich – aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dür- fen jedoch nicht wesentlich höhere Mieten gefordert werden.“ Insofern ist der Mietspiegel so- wohl für Mieter als auch für Ver- mieter, Verbände, Gutachter und Gerichte eine praktikable und realitätsgerechte Entscheidungs- hilfe. Oberbürgermei- ster Dr. Jürgen Zieger weist auf die Bedeutung und Wichtigkeit des Esslinger Mietspiegels auf dem Wohnungs- markt hin: „Der Esslinger Mietspiegel ist für Mieter und Ver- mieter ein wichtiges Instrument bei der Erläuterung und Transparenz der Mietpreisgestaltung. Seine Anwendung im vor- gerichtlichen Stadium dient wesentlich der Vermeidung von unnötigen rechtlichen Auseinandersetzungen und trägt damit zum sozialen Frieden unserer Stadt bei.“ Der Mietspiegel kann in der Geschäftsstelle der EWB eingesehen oder über das Bür- geramt der Stadt Esslingen erworben werden. Im Internet kann die Mietpreisberechnung online unter http://www.mietenberechner.net/esslingen2014 durchgeführt werden.  Die Rauchmelder kommen

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